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Samstag, 4. Februar 2012
Das Firmenbuch ist wie das deutsche Handelsregister oder das englische commercial register ist ein öffentliches Verzeichnis, in welchem die wichtigsten rechtserheblichen Tatsachen und Rechtverhältnisse von Unternehmen und anderen Institutionen, die dem Handelsrecht unterliegen und ihren Sitz in Österreich haben, eingetragen sind. In das Firmenbuch (Hauptbuch) kann jeder Einsicht nehmen. Die JUSLINE GmbH ist amtliche Verrechnungsstelle der Republik Österreich, über die Internet-Pattform jusline.at kann man - kostenpflichtig - das Firmenbuch abfragen und Abschriften daraus erstellen, die mit amtlich hergestellten Firmenbuchauszügen (Firmenbuchgericht, Notare) inhaltlich völlig identisch sind. Die so abgefragten Daten sind immer am letzten Stand und gültig. Darauf kann nach § 15 UGB vertraut werden.